Im Vorfeld der Bundestagswahl überlegte der deutsche Psychotherapeutentag, mit welchen Themen er sich öffentlich positionieren will: Verbesserung der Versorgung, Reform der Psychotherapieausbildung und Weiterentwicklung des Berufsbilds waren dabei wichtige Stichworte.
Eine Reform der Psychotherapie-Richtlinie, deren Grundstruktur seit den 60er Jahren unverändert ist, wird seit den 90er Jahren, vor allem aus verhaltenstherapeutischer Sicht, immer wieder angemahnt. Beim Dialogforum des DGVT-BV wurden Ideen gesammelt.
Naturgemäß haben Praxisabgeber und Praxiserwerber unterschiedliche Interessen. Die Differenzwertmethode kann für einen Interessenausgleich zwischen Verkäufer und Käufer sorgen.
Im Interview mit dem DGVT-Berufsverband äußert sich Robin Siegel aus Sicht der PsychotherapeutInnen in Ausbildung - und damit der potentiellen Praxiserwerber – kritisch über die teils hohen Preise, die für Praxen gezahlt werden müssen.
Der DGVT-BV hat sich vor dem Hintergrund der aktuellen Honorar-Debatte in einem Schreiben an das BMG und an die Mitglieder des Bundestags-Gesundheitsausschusses gewandt. In den Schreiben wird an die Politik appelliert, die Psychotherapeuten vor den Benachteiligungen bei den Verteilungskämpfen innerhalb der KVen zu schützen und die gesetzlichen Grundlagen für gerechte Honorare der Psychotherapeuten zu schaffen. Gleichzeitig wird die Politik aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die notwendigen Mittel für eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung zur Verfügung gestellt werden.
Die vom Erweiterten Bewertungsausschuss am 30.8.12 beschlossene Erhöhung des Orientierungswerts um nur 0,9 % ist auch für die Psychotherapeuten nicht annehmbar. Dieses Ergebnis stellt nicht einmal einen Inflationsausgleich der vergangenen Jahre dar und vermag Kostensteigerungen beim Praxisbetrieb und beim Personal nicht zu kompensieren. Es droht für Ärzte und Psychotherapeuten de facto eine Minusrunde.
Ab 1.1.2013 und damit vier Jahre (!) nach der Einführung der KJP-Mindestquote durch den Gesetzgeber können endlich auch die restlichen Mindestquoten-Sitze ausgeschrieben werden. Dann erst tritt der ergänzende G-BA-Beschluss vom 16.2.2012, der im Juli 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, in Kraft. Diese Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie bringt in einer weiteren Runde im Laufe des Jahres 2013 nach einer Berechnung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) bundesweit 177 neue Sitze für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen (wir berichteten).
Der neue Beschluss streicht die umstrittene Fußnote in der Bedarfsplanungs-Richtlinie ersatzlos. Die vom G-BA ursprünglich formulierte Fußnote sah vor, dass Psychotherapeuten, die sowohl als Psychologischer Psychotherapeut als auch als …