Die Delegierten verabschiedeten mehrere Resolutionen: „Verbesserungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen – Aufgaben der Gesundheitspolitik für die 18. Legislaturperiode“, „Die Zukunft der psychotherapeutischen Versorgung sichern!“ und „Transparenz und gesicherte Qualität der Ausbildung“.
Honorare – und ihre Implikationen: Die Vertreter der ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsverbände wurden von der Kassenärztlichen Vereinigung auf den aktuellen Stand der Dinge gebracht.
Der Bundesmantelvertrag regelt Rechte und Pflichten der Vertragsärzte/-psychotherapeuten. Für unseren Bereich sind nur wenige Änderungen von Interesse.
Die Bundespsychotherapeutenkammer und das Verteidigungsministerium haben eine Vereinbarung getroffen, die es ermöglicht, psychisch kranke SoldatInnen schneller zu versorgen.
Die Krankenkassen haben im Vorfeld der Bundestagswahl ihre Vorstellungen zur Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung präsentiert – in vielen Punkten erfrischend klar und verständlich.
Einige Krankenkassen befragen oder beraten ihre Versicherten, wenn Arbeitsunfähigkeit oder/und der Bezug von Krankengeld anstehen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sieht für die Praxis der Datenerhebung keine Rechtsgrundlage.