Am 7.11.14 erschien im Deutschen Ärzteblatt ein kurzer Beitrag der Professoren Freyberger (Greifswald) und Linden (Berlin), in dem sie sich mit dem Antrags- und Gutachterverfahren gemäß Psychotherapierichtlinien auseinandersetzen. Sie stellen dabei auch Bezüge zum derzeit (auch von der DGVT) häufig beklagten Problem der Psychotherapeutischen Unterversorgung her. Da dieser Artikel ob der klaren Positionierungen der Autoren, die beide als Psychiater und Psychotherapeuten im Gutachterverfahren mitwirken, sehr viel Aufsehen erregte, geben wir ihn nachstehend wieder. Anschließend finden Sie den Leserbrief zum Artikel ans Deutsche Ärzteblatt von unserem Vorstandsmitglied Rudi Merod und einen Kommentar von unserem Mitglied Ulrike Wilhelm.
(kb) Die Kostenerstattung in der Psychotherapie ist das Thema einer Kleinen Anfrage (18/1947) der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN vom 25.6.2014. Dabei geht es u.a. um die neu entstandene Problematik, dass die Krankenkassen die Daten zur Kostenerstattung nicht mehr zur Veröffentlichung an das Bundesgesundheitsministerium weitergeben müssen. Aufgrund eines Ministerialerlasses von 2013 muss das Ausmaß der Kostenerstattung für psychotherapeutische Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht mehr transparent ausgewiesen werden. Die Ausgaben für Psychotherapie in der Kostenerstattung sind zwischen 2002 und 2012 um das Achtfache gestiegen. Die Grünen wollen nun wissen, ob die Bundesregierung plant, diesen Zustand zu beenden.
Die Abgeordneten fragen u.a., welche Schlussfolgerungen …
Leitlinien Angesichts einer zahlenmäßig wachsenden und kulturell und sprachlich vielfältigen Klientel wird deutlich, dass inter-/transkulturelle Kompetenz zunehmend zu einer Basisanforderung für PsychotherapeutInnen wird. Diese Thematik sollte daher in Aus-, Fort- und Weiterbildung stärker berücksichtigt werden. Hierzu ist es notwendig, theoretisch gut fundierte und evaluierte inter-/transkulturelle Trainings zu entwickeln. Entsprechende Fortbildungen können für PsychotherapeutInnen und PsychotherapeutInnen in Ausbildung eine entscheidende Hilfe dabei sein, sich der facettenreichen Thematik der Inter- oder Transkulturalität zu öffnen und sich mit den Anforderungen der PatientInnen mit Migrationshintergrund auseinanderzusetzen.
Um über die Qualität eines Trainings ein Urteil fällen zu …
Menschen mit geistiger Behinderung, die eine Psychotherapie benötigen, haben besondere Probleme, einen Psychotherapieplatz zu finden. Es sind nicht nur die eigenen Schwierigkeiten, einen Platz zu suchen und die Therapiepraxis, ggf. mit Hilfe von öffentlichen Verkehrsmitteln, zu erreichen. Es sind nicht selten auch Hindernisse bei den Therapeuten, die sich die Arbeit mit Menschen mit geistiger Behinderung nicht zutrauen, weil sie nicht sicher sind, ob sie über die entsprechenden Kompetenzen verfügen. Ob auch Vorurteile im Raum sind, sei dahin gestellt. Wie bei anderen besonderen Fragen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung stellt sich die Frage nach entsprechenden Sonderbedarfszulassungen. Sie sind aber in jedem Einzelfall zu beantragen, zu begründen und ggf. gerichtlich …
Der Bewertungsausschuss hatte sich Ende letzten Jahres eigenständig verpflichtet, die Höhe der Vergütung der antragpflichtigen psychotherapeutischen Leistungen des EbM-Abschnitts 35.2 auf deren Angemessenheit zu überprüfen. Die zum 30.06.2014 angekündigte Überprüfung blieb allerdings, aus für unseren Berufsstand unerfindlichen Gründen, aus. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte unter Frau Maria Klein-Schmeink eine schriftliche Anfrage an die Bunderegierung, ob diese ihm Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über die Selbstverwaltungsgremien es für erforderlich halte, den Bewertungsausschuss, d.h. Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband, aufzufordern, die ihnen jeweils übertragenen Pflichten zu erfüllen und die angemessene Höhe der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen …
Am 03.07.2014 hat der Bundestag die Einführung eines Mindestlohns in Deutschland beschlossen. Trotz starkem Engagement der DGVT und des DGVT-BVs den Mindestlohn zumindest als Untergrenze für die Entlohnung der PiAs einzuziehen, wurden diese von der Mindestlohnregelung ausgeschlossen.