Die KBV hat beim Treffen mit den Berufsverbänden am 13. März 2014 (Konzertierte Aktion) ihre politische Positionen zum Koalitionsvertrag erläutert und zu vielen weiteren berufs- und versorgungspolitisch drängenden Themen Stellung bezogen (Wartezeiten-Problematik, Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung, EBM-Reform). Erstmalig wurde die Konzertierte Aktion von Dr. Gassen geleitet, dem neuen KBV-Vorsitzenden. Ein Bericht von Dr. Jürgen Friedrich, Sprecher der Fachgruppe Niedergelassene (DGVT-BV).
Ende 2012 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss – zur Abwendung größerer Streitigkeiten mit der kampfeslustigen Ärzteschaft – manche Verbesserungen der ärztlichen Honorare im KV-System beschlossen und in diesem Zusammenhang auch die extrabudgetäre Vergütung der sog. Richtlinienpsychotherapie beschlossen. Im Gegenzug war vereinbart worden, dass die Verhandlungspartner (GKV und KBV), die sich auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) regelmäßig treffen, anstreben, dass die Psychotherapierichtlinie im GBA bis Mitte 2013 grundlegend überarbeitet werden soll. Diese Frist ist bekanntlich nicht eingehalten worden, eine grundlegende Reform der Psychotherapierichtlinie bleibt aber auf der Agenda, zuletzt haben sogar die schwarz-roten Koalitionspartner der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag …
Bald nach Inkrafttreten des Psychotherapeutengesetzes 1999 entbrannte in der Profession eine Diskussion um mögliche Weiterbildungsregelungen. Weiterbildungsregelungen können von den Kammern zu Zwecken der Qualitätssicherung geschaffen werden und sind dann zulässig, wenn sie für eine adäquate Versorgung der Bevölkerung erforderlich sind. Bei den Ärzten wird über die Weiterbildung - nach Erwerb der Approbation - zunächst die Qualifikation zur Fachkunde geregelt. Es gibt dort auch Weiterbildung auf niedrigerem Niveau, wenn es beispielsweise darum geht, nach der Fachkunde weitere Zusatzbezeichnungen zu erwerben.
Die Frage, inwieweit die Aus- und Weiterbildungssystematik der Mediziner auch auf PP/KJP angewendet werden soll, gestaltet sich alleine schon deshalb schwierig, weil in der …
Eigentlich hatte es recht rasch gehen sollen: Am 1.10.2005 trat der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in seinen Eckpunkte in Kraft und bald darauf, versprochen waren 2 Jahre, sollten auch die Eingruppierungstabellen, die noch aus dem alten Bundesangestelltentarif (BAT) übernommen worden waren, aktualisiert werden. Es ging nicht nur darum, die Eingruppierung der verschiedenen, bereits im BAT genannten Berufe zeitgerecht zu begründen, sondern auch darum, insgesamt etwa 80 neue Berufe, die im BAT gar nicht benannt waren, neu einzuordnen – unter anderem die Psychologischen Psychotherapeuten und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Seitens der Arbeitgeber wurden die Gespräche über die Eingruppierungstabellen immer wieder verschoben, nur im Tarifbereich S+E …
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat gemeinsam mit den Landeskammern im vergangenen Frühjahr alle angestellten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten über ihre Arbeitssituation gefragt. Daraus sollten sich Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung der verschiedenen Tätigkeitsfelder ergeben. Konkret sollen im Jahr 2014 im Gemeinsamen Bundesausschuss Standards für die Strukturqualität in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern erarbeitet werden (in der Nachfolge der PsychPV) – auch dafür waren hilfreiche Daten über die Ist-Situation der psychotherapeutischen Angebote in diesen Einrichtungen und die Stellung der PP/KJP erwartet worden. Neben den Angestellten PP/KJP waren noch die PiA befragt worden, soweit einige Landeskammern diese …
Im Zusammenhang mit der wieder aufgekommenen Diskussion um eine Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde im Länderrat der Bundespsychotherapeutenkammer (hier treffen sich Präsidenten, Vizepräsidenten und Geschäftsführer der Landeskammern mit dem Vorstand der Bundeskammer einmal pro Quartal) im Verlauf des letzten Jahres beschlossen, zunächst ein Berufsbild zu entwerfen, aus dem heraus sich Kompetenzen ableiten lassen, die im Verlauf einer zukünftigen Aus- bzw. Weiterbildung von Psychotherapeuten erworben werden müssten. Daraus sollte sich sinnvoller ableiten lassen, welche Rahmenbedingungen nötig sind, um diese Kompetenzen zu erwerben. Es zeigte sich, dass dieses Vorgehen auch in der Ärzteschaft schon lange genutzt wird, wenn es um Veränderungen der Approbationsordnung oder der …
(kb). Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Reform des Psychotherapeutengesetzes wird schon seit Jahren die Aufhebung der Befugniseinschränkungen für niedergelassene Psychotherapeuten (§ 73 Abs. 2 SGB V) diskutiert. Ganz aktuell wird auch im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines „Berufsbild für PsychotherapeutInnen “ seitens der Bundespsychotherapeutenkammer und der Landespsychotherapeutenkammern überlegt, welches die Grundlage für die Beratungen über für die Zukunft wünschenswerte Inhalte der Aus-/Weiterbildung sein soll.
Auf der Ebene der Psychotherapeutenkammern und insbesondere beim Deutschen Psychotherapeutentag stehen Klärungen an, inwieweit die Weiterentwicklung unseres Berufsstands seit dem PsychThG und insbesondere auch die veränderte Versorgungswirklichkeit weitergehende …