Aus einer insuffizienten eine gute ambulante Behandlung machen, denn: Bereits jetzt ist die ambulante psychotherapeutische Behandlung gut!
Was soll die Befugniserweiterung ebenfalls nicht bewirken?
Niedergelassenen Psychotherapeuten einen Imagegewinn durch die „Angleichung an ärztliche Privilegien“ verschaffen, denn:
Die zur Diskussion stehenden Befugnisse sind nicht nur nicht sonderlich imageträchtig, sondern sogar mit einigen bürokratischen Widrigkeiten wie vermehrtem Formularwesen, vermehrtem honorartechnisch betrachtet unattraktivem Zeitaufwand und ggf. bisher unbekannter („Gutachterverfahren als quasi vorgeschalteter Wirtschaftlichkeitskontrolle“) Legitimation von Leistungen im Falle von unwirtschaftlichen Verordnungen verbunden. Im …
Mit dem Psychotherapeutengesetz wurde es endlich abgeschafft, das leidige Delegationsverfahren. Psychisch kranke Menschen hatten nunmehr die Möglichkeit, zum Psychotherapeuten zu gehen, ohne vorher einen Arzt konsultieren zu müssen, der die Indikation für Psychotherapie stellte und ggf. die Durchführung derselbigen an einen Psychologen delegierte. Die neuen Heilberufe wurden geschaffen und damit das Erstzugangsrecht zum PP oder KJP. Das Erstzugangsrecht ist zurecht ein sehr hohes Gut und wird vehement verteidigt, wenn Gefahr droht (z.B. wenn es um Modelle neuer Versorgungsformen geht). Aber was bedeutet dieses Erstzugangsrecht eigentlich in der Praxis?
Wenn der psychisch kranke Mensch eine Psychotherapie benötigt und haben will, dann kann (muss nicht) sein erster Weg zum Psychotherapeuten …
Mit dem Psychotherapeutengesetz im Jahre 1999 sind PP und KJP als Heilberufe anerkannt worden. Sie haben sich in die bestehende medizinisch orientierte Struktur der Krankenversorgung eingefügt, d. h. auch Psychotherapie wird weitgehend nach dem Modell der freien Niederlassung angeboten. Damit werden unmittelbare Formen der Kooperation zwischen PsychotherapeutInnen, SozialarbeiterInnen und ÄrztInnen erschwert. In gemeindenahen, integrativen Einrichtungen zur Versorgung und Prävention wären die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit leichter realisierbar, damit die Chancen für eine biopsychosozial ausgerichtete Therapie größer.
M.E. nach sind die aktuellen Diskussionen um eine Direktausbildung in Psychotherapie, um das Berufsbild des/der PsychotherapeutIn und um die Befugniserweiterung vor …
Auch in der KV Schleswig-Holstein wurde die Honorarverteilung im Frühjahr 2013 zu Ungunsten der niedergelassenen PsychotherapeutInnen und ihrer PatientInnen verändert. Die Auswirkungen werden in unserem Artikel dargestellt.
Psychische Erkrankungen sind häufig komplexe und multimorbide Erkrankungen. Die Fehltage am Arbeitsplatz aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen seit 10 Jahren zu und psychische Erkrankungen sind in der Zwischenzeit der Hauptgrund für Erwerbsunfähigkeit.Und nur ein Viertel aller psychisch kranken Menschen erhalten professionelle Hilfe. Trotzdem sehen die neuesten Strukturvorschläge der Kassen für ambulante Psychotherapie keine Verbesserung vor, sondern kommen einer weiteren Rationierung der Versorgung von psychisch Kranken gleich.
Vorbehaltlich der Zustimmung der SPD-Basis wurde im Koalitionsvertrag von Union und SPD vom 27. November 2013 u. a. das Programm für den psychotherapeutischen und gesundheitspolitischen Bereich der kommenden Legislaturperiode beschrieben, zu dem die DGVT und der DGVT-Berufsverband Psychosoziale Berufe nachfolgend Stellung nehmen.
DGVT-BV schließt sich Forderung nach gesetzlichem Schutz der Belange der Psychotherapeuten an!
Aus der großen Gesundheitspolitik kündigen sich derzeit Zeichen an (insbesondere AG Gesundheit im Rahmen der Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD auf Bundesebene), die für die ambulante psychotherapeutische Versorgung nicht günstig wären. Dass die Hausärzte gestärkt werden sollen, ist zunächst ja durchaus unterstützenswert. In welcher Form das aber erfolgen kann oder soll, ist eine andere Frage. Aus den o.g. Verhandlungen verlautet, dass die Hausärzte zukünftig die Hälfte der Sitze innerhalb der Vertreterversammlungen von Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVen und KBV) erhalten sollen; die andere Hälfte die Fachärzte.
Neuer Orientierungswert seit 1.10.2013 – Für Psychotherapeuten minimale Erhöhung im Cent-Bereich
Zum 1.10.2013 wurde der gesamte EBM "kostenneutral" (für die Psychotherapeuten im Ergebnis eine - unerwartete - minimale Erhöhung im Cent-Bereich) auf einen Orientierungswert von 10 ct umgerechnet (d.h. auf- oder abgerundet). Eine genehmigte Sitzung Einzeltherapie aus dem EBM-Kap. 35.2 hat ab sofort 819 Punkte, d.h. eine Sitzung wird ab 1.10.2013 mit 819 Punkten x 10 ct = 81,90 Euro vergütet. Es ergeben sich also neue Euro-Beträge bei der Honorarabrechnung, die von den Abrechnungsprogrammen bereits umgesetzt wurden.
Neue Grundversorgerpauschale (PFG) seit 1.10.2013
Ab dem 1.10.2013 gibt es zudem eine wichtige neue Abrechnungsziffer, die sog. Grundversorgerpauschale (Pauschale für die …