Im Entwurf des KHSG sind durchaus Potenziale für eine Verbesserung der klinischen Versorgung in den Bereichen Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik vorhanden. Um diese allerdings auch tatsächlich auszuschöpfen, sind im weiteren Gesetzgebungsprozess unbedingt die in der Stellungnahme beschriebenen Anpassungen und Konkretisierungen erforderlich.
Der Bundestag hat am 11. Juni 2015 das Gesetz einschließlich der 57 Änderungsanträge in zweiter und dritter Lesung beschlossen.
DGVT und DGVT-Berufsverband befürchten, dass die positiven Bestandteile des Gesetzes teilweise durch den Abbau von psychotherapeutischen Praxen wieder zunichte gemacht werden.
Sie fordern deshalb nach wie vor, den Abbau von psychotherapeutischen Praxen solange auszusetzen, bis eine neue Bedarfsplanung vorliegt.
Wenn sich der Bundestag diese Woche (11.6.2015) abschließend mit dem GKV-VSG befasst, geht es u.a. auch um die Zukunft von 4.500 Psychotherapeuten-Praxen, die durch die umstrittene Praxisaufkaufregelung im GKV-VSG bedroht sind.
Der Vorstand des DGVT-Berufsverbands unterstützt die Initiative der Psychotherapeutenverbände in NRW WL gegen Honorarungerechtigkeit und ruft zur Teilnahme an der verbändeübergreifende Protestaktion für Honorargerechtigkeit am 29. Mai 2015 in Dortmund auf.
Die PsychotherapeutInnen in Ausbildung (PiA) verstehen sich oftmals eher als „PsychotherapeutInnen in Ausbeutung“. Die DGVT unterstützt seit vielen Jahren die Forderungen der PiA nach angemessener Bezahlung für den Ausbildungsbaustein „Praktische Tätigkeit“ in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik.
Erste Urteile liegen vor und weisen auf die mittlerweile offensichtlich gewordenen Mängel der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychotherapeut(inn)en (PsychTh-AprV, KJPsychThAprV) hin, die die Mehrheit der PiA in prekäre finanzielle Umstände zwingen.
Es gibt sowohl PiA, die bei den bislang angestrengten Arbeitsgerichtsprozessen gewonnen haben als auch PiA, die ihre Prozesse verloren haben. Am 10.02.2015 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Revision der vor dem …